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"Selbstständige Schule" fällt in Schwerin aus

23.11.2009 06:46 (Kommentare: 0)

Schweriner Volkszeitung  |  Montag, 23. November 2009

SCHWERIN - Seit Schuljahresbeginn sind alle staatlichen Bildungseinrichtungen von der Grundschule bis zur Berufsschule so genannte Selbstständige Schulen. Laut Schulgesetz MV können diese "Unterricht, Erziehung und Organisation ihrer inneren Angelegenheiten eigenverantwortlich planen und gestalten". Das soll auch für die Bewirtschaftung der Schule gelten. In den Empfehlungen des Kultusministeriums steht detailliert aufgelistet, worum sich ein Schulleiter jetzt kümmern soll. Die Ausgaben für Mieten und Pachten sind darin ebenso aufgeführt wie die Ausgaben für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen oder die Ausgaben für Bürobedarf. Damit der Schulleiter das leisten kann, soll der Schulträger ihm ein Budget zur Verfügung stellen.

"Das können wir gar nicht realisieren", sagt Schwerins Schuldezernent Dieter Niesen (SPD). "Bei uns fällt die Umsetzung aufgrund der Finanzausstattung der Landeshauptstadt aus." Denn durch die auferlegte vorläufige Haushaltsführung aufgrund des nicht genehmigten städtischen Finanzplans sei an eine Budget-Vorauszahlung für die Schulen nicht zu denken. Von den zwölf Millionen Euro, die die Landeshauptstadt jährlich für die staatlichen Schulen zahlt, sind Niesen zufolge 80 Prozent zweckgebunden und werden vom Zentralen Gebäudemanagement der Stadt unter anderem für Energie, Bauunterhaltung und Reinigung ausgegeben.

"Im Kern ist die Idee der Selbstständigen Schule richtig", sagt Niesen. "Solange aber die Landeshauptstadt nicht aufgabengerecht finanziell ausgestattet wird, findet die Selbstständige Schule in Schwerin nicht statt." Er hätte sich eine bessere Abstimmung zwischen dem Kultusministerium und dem für die Kommunalaufsicht zuständigen Innenministerium gewünscht, um die Diskrepanzen schon im Vorfeld der Gesetzgebung auszuschließen.

Damit steht er nicht allein. Auch der Städte- und Gemeindetag hat das Schulgesetz heftig kritisiert, da es im Detail viele Ungereimtheiten gäbe. "Wir sind als Schulträger beispielsweise verpflichtet, den Schulbuchverkauf europaweit auszuschreiben", erklärt Niesen. "Wie sollen wir dieser Verpflichtung nachkommen, wenn laut Schulgesetz der Schulleiter selbst für die.

Ausgaben der Unterrichts- und Lernmittel zuständig sein soll?", fragt der Dezernent. Denn ein Dienstrecht der Kommune über den Schulleiter gäbe es bekanntlich nicht. "Die Idee der Selbstständigen Schule ist nicht umsetzbar. Diese Art symbolischer Politik kann man sich klemmen", bilanziert Niesen.

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