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Schulgesetzentwurf muss dringend nachgebessert werden

10.11.2008 22:42 (Kommentare: 0)

Evangelische Landeskirchen fordern mehr Rechtsverbindlichkeit

Bei der öffentlichen Anhörung zum Schulgesetz im Bildungsausschuss des Landtags am kommenden Mittwoch werden die Evangelischen Landeskirchen davon abraten, den vorgelegten Schulgesetzentwurf  als Schnellschuss auf den Weg zu bringen.

Die  Befassung mit dem Entwurfstext hat ergeben, dass die im Zusammenhang der Einführung der selb-ständigen Schule beabsichtigte Umstellung auf schülerbezogene Stundenzuweisung nicht nur für die die Schulen in freier Trägerschaft, sondern auch für die staatlichen Schulen unkalkulierbare Risiken mit sich bringt. Dazu der für Bildungsfragen zuständige mecklenburgische Dezernent OKR Dr. Danielowski: „Der Gesetzentwurf regelt hierzu nichts. Dem Vorhaben des Bildungsministers fehlt hinreichende Transparenz, der Entwurf bietet keine Rechtssicherheit und bindet die staatliche Schulverwaltung nicht im erforderlichen Maß.“ Rückfragen des Kirchenbeauftragten Kirchenrat Martin Scriba beim Bildungs-minister  und Gespräche im Ministerium haben diesen Eindruck bestätigt. Dort hieß es, dass das Ziel einer öffentlichen Nachvollziehbarkeit der veränderten Schulfinanzierung noch nicht erreicht sei. „…eine belastbare Bemessungsgrundlage ist erst nach Abschluss der … erforderlichen Berechnungen gegeben.“

Grundsätzlich hatten die Kirchen das Vorhaben der Einführung von Selbstständigen Schulen positiv beurteilt, bieten sie doch die Chance einer sich entwickelnden Angebotsvielfalt auch im Bereich der staatlichen Schulen. Besondere pädagogische Profile können den Schülern in besonderer Weise  gerecht werden. Daraus ergibt sich als Konsequenz: Eltern haben zusammen mit ihren Kindern die Möglichkeit, die ihnen geeignete Schule zu wählen.
Dieser positive Ansatz wird allerdings dadurch beschädigt, dass Schüler bzw. ihre Eltern in Zukunft die Kosten für die Schulwege zur Schule ihrer Wahl in der Regel selbst zu tragen haben, sofern sie nicht die für sie örtlich zuständige Schule oder spezielle Sonderangebote besuchen wollen. Dazu Kirchenrat Scri-ba: „Die geplanten Regelungen zur Schülerbeförderung haben mit mehr Bildungsgerechtigkeit nichts zu tun!“

Was die Stellung des Religionsunterrichtes betrifft, begrüßen die Kirchen, dass es bei der in Mecklen-burg-Vorpommern bewährten Praxis bleibt. Danach ist Religionsunterricht, wie im Grundgesetz und im Vertrag der Kirchen mit dem Land vorgesehen, ordentliches Unterrichtsfach, von dem man sich abmel-den kann, um dann Unterricht in Philosophieren mit Kindern bzw. Philosophie als Ersatzfach erteilt zu bekommen.

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