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Neues Schulgesetz für M-V verabschiedet - und nach wie vor umstritten

28.01.2009 17:45 (Kommentare: 0)

MVregio Schwerin

Mit Stimmen zum Inhalt. Nachdem der Bildungsausschuss am 15. Januar 2009 grünes Licht gegeben hat, ist nun auch im Landtag das neue Schulgesetz für Mecklenburg-Vorpommern mit den Stimmen von SPD und CDU verabschiedet worden.

Der schulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion M-V, Mathias Brodkorb nannte das Gesetz solide und dankte allen Beteiligten, "die sich mit viel Engagement und Herzblut daran beteiligt haben." Brodkorb zeigt sich mit dem Ergebnis zufrieden: "Mit dem vorliegenden Schulgesetz haben wir es geschafft, die vielfältigen Interessen von Schülern, Lehrern und Eltern einerseits und die bildungspolitischen sowie demografisch bedingten Anforderungen andererseits unter einen Hut zu bringen."

Nach Angaben des bildungspolitischen Sprechers der Linksfraktion Andreas Bluhm hingegen wird die heute durch die Regierungsfraktionen beschlossene Schulgesetz-Änderung den Anforderungen an ein modernes Bildungswesen der Zukunft nicht gerecht. "Deshalb hat die Linksfraktion den Entwurf der Landesregierung abgelehnt", sagte Bluhm am Mittwoch.

Das formulierte ‚zentrale und übergreifende Ziel’, mehr Selbstständigkeit für Schulen zu erreichen, werde aus Sicht der Linksfraktion nicht erreicht, erklärte Bluhm. "Lehrkräfte und Schulleitungen erhalten lediglich zusätzliche Aufgaben, die wieder mit viel bürokratischem Aufwand verbunden sind", so Bluhm. Von Deregulierung und Arbeitsentlastung könne keine Rede sein, zugleich würden die finanziellen Rahmenbedingungen an die gestiegenen Anforderungen nicht angepasst. "Dieses Gesetz wird nicht dazu beitragen, dass die Lehrerinnen und Lehrer stärker motiviert werden für ihre verantwortungsvollen Aufgaben in Bildung und Erziehung", befürchtet Bluhm.

Die Festlegung von Schülermindestzahlen für die Eingangsklassen sind vor dem Hintergrund der schülerbezogenen Stundenzuweisung und der Aufhebung von Klassengrößen nicht nur überflüssig, sondern kontraproduktiv. "Schulschließungen sind programmiert, das Schulnetz vor allem im ländlichen Raum wird weiter ausgedünnt", so Bluhm. "Das neue Schulgesetz leistet darüber hinaus keinen Beitrag, das längere gemeinsame Lernen weiterzuentwickeln und Chancengleichheit zu fördern."

Die FDP-Fraktion stimmt nur in einem Punkt mit der SPD-Fraktion hinsichtlich des Schulgesetzes überein: Es trägt nach wie vor eine rot-rote Handschrift. Anders als für Brodkorb ist das für Hans Kreher, den bildungspolitischen Sprecher der FDP-Landtagsfraktion M-V Anlass zu Kritik. Nur die Zukunft der Förderschulen sei aus FDP-Sicht ein positiver Punkt, dafür habe man sich erfolgreich einsetzen können, so Kreher.

"Mit dem heute verabschiedeten Schulgesetz wurde die Chance auf ein nachhaltiges Reformwerk für die nächsten Jahre gründlich verpasst. Das alte rot-rote Schulgesetz beschleunigte das Schulsterben, verhinderte die Einführung der Selbstständigen Schule und machte die schülerbezogene Stundenzuweisung unmöglich. Die Lösung dieser Probleme hätte Anliegen der rot-schwarzen Schulgesetznovelle sein müssen, die jedoch weitestgehend misslungen ist."

Unter dem Strich werde man mit dem Schulgesetz weder dem Schulsterben Einhalt gebieten können, noch die Lehr- und Erziehungskräfte wirklich entlasten können.

Krehers Fazit: "Das Schulgesetz ist aus Sicht der Liberalen nicht zustimmungsfähig. Wir haben uns daher enthalten."

Die Schulgesetznovelle löse keine Probleme, sagt auch der Landesvorsitzende der Jungen Liberalen Mecklenburg und Vorpommern e.V.Nico Völker. "Die Schulen werden nicht wirklich selbstständig, eine Entbürokratisierung findet nicht statt und schlimmer noch, durch die neue Förderung der freien Schulen werden diese nun zu echten Elitenschulen..", erklärt Völker weiter.

"Die Ausführungen des Abgeordneten Brodkorb (SPD) zu den Mindestschülerzahlen empfinden wir dabei als zynisch. Ein Verzicht auf diese Mindestzahlen wird eben nicht dazu führen, dass pädagogische Konzepte an kleineren Schulen untergehen, sondern eben gerade dort endlich ein Stück Zukunftssicherheit schaffen. Nun bleibt aber alles beim Alten und das Schulsterben wird munter weitergehen." Völker zeigte sich insgesamt enttäuscht über die Ausgestaltung des Gesetzes, kritisierte auch dass Wettbewerbe um die Besten Köpfe an den Schulen nicht mehr möglich seien und keine grundlegende Definition der Kopfnoten im Gesetz existiere. Das werde das Schüler-Lehrer-Verhältnis weiter verunsichern.

Hier die wesentlichsten Eckpunkte:

  • Umstellung der Schulfinanzierung von einem klassenbezogenen auf ein schülerbezogenes System
  • Ab 2010/11 freie Schulwahl auch für Kinder auf dem Land
  • Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 11 und 12 in den Landkreisen wird die Fahrt zur Schule künftig kostenfrei sein
  • Privatschulfinanzierung wird weniger reduziert als geplant - von ursprünglich 6,2 Mio. Euro auf 3,9 Mio. Euro
  • Es genügen künftig 44 statt bislang 54 Schülerinnen und Schüler in einer Jahrgangsstufe, um ein Gymnasium auf dem Land zu erhalten - vorausgesetzt, der einfache Schulweg wäre ohne dieses Gymnasium länger als 1 Stunde.
  • Dienstleistungsanspruch für Schulen in freier Trägerschaft gegenüber dem Institut für Qualitätssicherung.

MVregio Landesdienst red/mv

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