10.12.2010 07:14 (Kommentare: 0)
Ostseezeitung | MANTEL MV | vom 10.12.2010 00:00
Greifswald (OZ) — Neu gegründete und genehmigte Schulen müssen weiter bis zu drei Jahre auf Personalkostenzuschüsse durch das Land warten. Eine entsprechende Regelung im Schulgesetz von Mecklenburg-Vorpommern sei verfassungskonform und für die Schulträger auch zumutbar, urteilte das Landesverfassungsgericht gestern in Greifswald. Damit wiesen die Richter eine Klage der Benjamin-Schule in Remplin (Landkreis Demmin) zurück, die gegen die im Juli 2005 vom Landtag beschlossene Verlängerung der Wartefrist von zwei auf drei Jahre juristisch vorgegangen war.
Die im Schulgesetz verlängerte Entscheidungsfrist sei nicht zu beanstanden und sichere die staatliche Schutz- und Förderpflicht, sagte die Vorsitzende Richterin Hannelore Kohl. Die dreijährige Wartezeit ermögliche der Regierung, öffentliche Mittel effektiver einzusetzen. Der Gesetzgeber dürfe eine gewisse Zeit abwarten, um festzustellen, ob es einer neuen Schule gelinge, sich in Konkurrenz zu anderen staatlichen und privaten Schulen durchzusetzen. Die betroffenen Schulträger müssten schon in ihren Planungen berücksichtigen, wie die entstehende Finanzlücke während der Wartezeit überbrückt werde.
Das Bildungsministerium reagierte zufrieden auf den Richterspruch. Mit dem Urteil sehe man sich darin bestätigt, dass der Zeitpunkt der Aufnahme des Schulbetriebs für die Gewährung von staatlichen Personalkostenzuschüssen maßgeblich sei, hieß es in einer ersten Stellungnahme.
Die Benjamin-Schule war seinerzeit einen Monat vor der Gesetzesänderung zwar genehmigt worden, hatte aber erst wenige Wochen danach den Schulbetrieb aufgenommen.
Ähnlich betroffen waren nach Angaben des Gerichts landesweit acht Privatschulen. Eine von ihnen hat inzwischen den Schulbetrieb eingestellt. Eine zweite Schule klagt derzeit vor dem Verwaltungsgericht Greifswald gegen das Land.
Leserbrief von Nils Kleemann
Ein Bundesland, das vor dem Verwaltungsgericht gegen seine Schulen gewinnt, ist am Ende der Verlierer. Zur Aufgabe des Bildungsministeriums gehört es, Schulentwicklungsprozesse zu begleiten und zu fördern, unabhängig von der Trägerschaft der Schulen. Die Schulen unterrichten unsere Kinder. Der überwiegende Teil der Privatschulen in unserem Land versteht sich nicht als Schulen für Besserverdienende. Diese Schulen in freier Trägerschaft fordern die Selbstständigkeit ein, die auch staatlichen Schulen zustehen sollte. Lehrer, Eltern und Schulträger übernehmen vor Ort Verantwortung für zeitgemäße Angebote, die von den Familien gewünscht werden.
Natürlich ist die Trägerschaft nicht ein Garant für gute Schule. Es gibt innovative staatliche Schulen in unserem Bundesland. Ich habe eine Schule in freier Trägerschaft gegründet. Zukünftig würde ich lieber eine Würstchenbude eröffnen. Vielleicht bekomme ich dann für die Existenzgründung Wirtschaftsförderung. Bei Schulgründung erhält man drei Jahre keine Gelder vom Land, denn es besteht die Gefahr, dass engagierte Lehrer ein modernes Schulangebot schaffen!
Nils Kleemann
Schulleiter der Montessori-Schule HGW
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