28.07.2010 16:36 (Kommentare: 0)
Schweriner Volkszeitung | 28. Juli 2010 | von Marlis Tautz; Max-Stefan Koslik
SCHWERIN - Es knirscht im Getriebe der großen Koalition. Ein Erlass aus dem Hause von Bildungsminister Henry Tesch (CDU) zur Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft ab August 2010 bringt Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD) gegen ihren Kollegen auf. Private Schulen zur individuellen Lebensbewältigung, an denen geistig behinderte Kinder lernen, sollen ab dem bevorstehenden Schuljahr weniger Geld vom Land erhalten. Von "durchschnittlich 18,5 Prozent weniger" spricht Landespastor Martin Scriba mit Verweis auf die fünf betroffenen Schulen der Diakonie Mecklenburg. Zwar sei vom Ministerium seit Erlass des neuen Schulgesetzes im Februar 2009 signalisiert worden, dass es zu Einschnitten kommen würde. Über deren konkreten Umfang wurden die Träger jedoch erst vor zwei Wochen informiert.
Landespastor wirft Ministerium autokratischen Stil vor
Diese kurze Frist wirft Martin Scriba dem Bildungsressort vor, darüber hi naus "autokratischen Stil" und den Fakt, dass der Integrationsförderrat übergangen wurde, obgleich es um die Belange von Behinderten gehe. Auf Empörung stieß bei der Diakonie auch der Vorschlag des Bildungsministeriums, Kranken- und Pflegeversicherungen sowie örtliche Träger der Sozialhilfe an den Schulkosten zu beteiligen. "Schule ist kein Krankenhaus, die Schule ist auch keine Pflegeeinrichtung, Schule muss Schule bleiben", schimpft Scriba.
Das treibt auch die Fachleute im Sozialministerium und beim Integrationsförderrat um. Tritt der Erlass so wie geplant in Kraft, müssen Eltern behinderter Kinder künftig "von Amt zu Amt rennen", um Pflegeleistungen für ihre Kinder bezahlt zu bekommen, fürchtet man. Darüber müsse dringend mit dem Ministerium und dem Förderrat gesprochen werden, verlangt man intern seit einer Woche vom Bildungsministerium. Wenn man Teschs Meinung sei, dass andere Kostenträger beteiligt werden müssten, dann habe das Land die Pflicht, sich mit allen Beteiligten zusammenzusetzen und die neue Finanzierung des Schulbesuchs für die Betroffenen zu debattieren und zu organisieren, hieß es im internen Streit.
Es geht um 2500 Euro für 550 Schüler
Manuela Schwesig unterstützt Scribas Kritik: "Es kann nicht sein, dass wir Eltern zum Sozialamt schicken, nur damit ihre Kinder zur Schule gehen können." Beim Koalitionspartner SPD herrscht der Eindruck, dass das Bildungsministerium ein Jahr vergehen ließ, um jetzt zwei Wochen vor Schulbeginn den Erlass in aller Eile "durchzudrücken". Es wird inzwischen offen kolportiert, dass Schwesig "ziemlich sauer" auf ihren Kabinettskollegen Tesch ist, der derzeit im Urlaub ist und sein Ministerium werkeln lasse. Es geht um 2500 Euro für 550 Schüler, insgesamt 1,3 Millionen Euro vom Land.
Im Bildungsministerium treffen die Angriffe auf "höflich formuliert: Enttäuschung". Gabriele Brick, Abteilungsleiterin Schulen, zitiert Paragraf 128 des Schulgesetzes über die "Grundlagen und Höhe der Zuschussberechnung" und erläutert die Finanzzumessung für die landesweit zehn Schulen zur individuellen Lebensbewältigung in freier Trägerschaft. Demnach wurde aus den Kosten der 22 öffentlichen Schulen zur individuellen Lebensbewältigung ein Durchschnittswert gebildet - 16 800 Euro pro Kind und Jahr. Diese Summe garantiert das Gesetz allen privaten und öffentlichen Schulen für geistig Behinderte. Angesichts des rechnerischen Mittels gebe es hier wie dort Gewinner und Verlierer, zudem argumentiert das Ministerium damit, dass die neue Regelung zu mehr Gerechtigkeit zwischen Privaten und Öffentlichen führe.
Abteilungsleiterin Schulen beruft sich auf den Landtag
Den schwarzen Peter für die kurzfristige Information gibt Gabriele Brick an die Kritiker zurück: "Nur auf Wunsch der freien Träger haben wir statt der Zahlen von 2008 die Zahlen von 2009 zur Berechnungsgrundlage gemacht - zu dem Preis, dass die äußerst komplizierten Berechnungen von Anfang Februar bis zum Sommer dauern würden." Schon im Zuge der Gesetzesanhörung seien die Kürzungen bekannt und ein Thema gewesen, dennoch habe der Landtag das Schulgesetz wenig später beschlossen. Das Ministerium beruft sich auf die Verpflichtung, den Unterricht behinderter Kinder abzusichern. Für Leistungen darüber hinaus seien auch Pflege- oder Krankenkassen gefragt.
Landespastor Scriba sieht die Rolle der Schule indessen "ganzheitlich, und nicht aufgesplittet in Bereiche wie Unterricht oder Pflegeleistungen". Solche Verständnisfragen, um die gegenwärtig auch außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns gestritten wird, gelte es zu stellen und auszudiskutieren, wie er sagt. "Das muss aber geschehen, bevor Kosten gekürzt werden." Nach Berechnung seiner Fachleute würden die betroffenen Schulen der Diakonie mit 19 000 Euro pro Jahr auskommen. Ob es dafür noch Spielraum gibt, könnte sich morgen beim einem Gespräch im Hause Tesch klären, bei dem zunächst die Berechnung aufgeklärt wird und vielleicht auch die Frage, warum die Kosten privater Schulen für Behinderte überhaupt fast 20 Prozent über denen öffentlicher Schulen liegen können.
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