28.07.2010 16:42 (Kommentare: 0)
MVticker | Mecklenburg-Vorpommern | 28.07.2010 - 12:11:21
Schwerin/MVticker. Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern, Harry Glawe, zeigte sich über die Ahnungslosigkeit und Unbedarftheit des Ministeriums für Soziales und Gesundheit im Rahmen der Umsetzung des durch den Landtag beschlossenen neuen Schulgesetzes für die privaten Schulen zur individuellen Lebensbewältigung in Mecklenburg-Vorpommern verwundert.
„Es ist aus meiner Sicht unverantwortlich, dass sich das Ministerium für Soziales und Gesundheit bis zuletzt nicht an der Umsetzung des neuen Schulgesetzes für die privaten Schulen zur individuellen Lebensbewältigung beteiligt. Dabei sind die Vorgaben im durch den Landtag Anfang 2009 beschlossenen Schulgesetz klar und eindeutig benannt: Alle Schulen und damit alle Schüler erhalten in Zukunft die gleichen Ausgangsbedingungen und die gleiche Finanzierung. Sonderbedarfe, z. B. aufgrund einer Behinderung und den damit verbundenen zusätzlichen Hilfe- und Unterstützungsangeboten, sind folglich durch die vom Bundesgesetzgeber vorgegebenen Leistungssysteme abzudecken. Dabei handelt es sich nicht vorrangig um die Sozialhilfe, die die Ministerin ausschließlich im Blick zu haben scheint. Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen können als Sach- und Geldleistung durch verschiedene Leistungsträger gewährt werden. Sie sind am individuellen Bedarf auszurichten, wobei das Wunsch- und Wahlrecht des Einzelnen hierbei stets im Mittelpunkt steht. Explizit zu nennen ist in diesem Zusammenhang das Persönliche Budget.
Mit dem Persönlichen Budget wird behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen die Möglichkeit gegeben, ihren Bedarf an Teilhabeleistungen in eigener Verantwortung und Gestaltung zu decken. Bereits seit dem 1. Januar 2008 besteht auf Leistungen in Form des Persönlichen Budgets ein Rechtsanspruch. Das Persönliche Budget ist ein Angebot für alle Menschen mit Behinderungen. Anspruchsberechtigt sind auch Kinder und Jugendliche. Die Notwendigkeit bei der Verwendung bzw. der Verwaltung des Persönlichen Budgets auf Beratung und Unterstützung durch Dritte (z. B. Familienangehörige oder rechtliche Betreuer) angewiesen zu sein, steht diesem Anspruch nicht entgegen. Es bietet den behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen die Möglichkeit, die Leistungen ganz am individuellen Bedarf auszurichten und die Wunsch- und Wahlrechte potenzieller Budgetnehmer umfassend zu berücksichtigen. Für die Leistungsträger stellt insbesondere das trägerübergreifende Persönliche Budget eine Herausforderung dar, mit dem die beteiligten Träger verstärkt zur Zusammenarbeit verpflichtet werden. An einem trägerübergreifenden Persönlichen Budget können gemäß Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (§ 17 Abs. 2 Satz 2 SGB IX) i. V. m. Budgetverordnung (§ 2 BudgetV) folgende Leistungsträger mit einer oder mehreren Leistungen beteiligt sein: Gesetzliche Krankenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Gesetzliche Unfallversicherung, Gesetzliche Rentenversicherung, Öffentliche Jugendhilfe, Sozialhilfe (auch für Hilfen zur Pflege), Soziale Pflegeversicherung, Integrationsämter.
Damit soll für behinderte Menschen die Grundlage dafür geschaffen werden, im stärkeren Maße ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben in eigener Verantwortung zu führen. Für die Leistungsträger ist das Persönliche Budget eine Form der Leistungserbringung, die es erforderlich macht, in einem Bedarfsfeststellungsverfahren zuvor festgestellte Leistungsansprüche in Geld zu beziffern und zur Verfügung zu stellen. Sind dabei mehrere Leistungsträger beteiligt, handelt es sich um ein trägerübergreifendes Persönliches Budget, welches als Komplexleistung und „wie aus einer Hand“ erbracht wird. Mit dem in der Budgetverordnung verankerten Verfahren wird ein Rehabilitationsträger zum Beauftragten, der dem Budgetnehmer als Ansprechpartner in allen Fragen zu seinem Persönlichen Budget zur Verfügung steht, alle daran beteiligten Leistungen koordiniert und im Auftrag der beteiligten Leistungsträger handelt. Niemand muss somit von einem zum anderen Leistungsträger laufen bzw. wird von einer Stelle zur nächsten geschickt. Es wird für den einzelnen Betroffenen also auch weiter Hilfe aus einer Hand geben.
Es gilt, das Bundesrecht in Mecklenburg-Vorpommern mit Leben zu erfüllen und die entsprechenden Voraussetzungen zur Umsetzung und Anwendung in den privaten Schulen zur individuellen Lebensbewältigung zu schaffen. Hierbei ist das Sozialministerium gefordert. Es muss helfen, Strukturen zu schaffen, die den bundeseinheitlichen Rechtsrahmen umsetzen. Der bisher sehr einseitige Blick auf die Sozialhilfe ist endlich auf die anderen vielfältigen Förder- und Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderungen zu lenken“, machte Harry Glawe deutlich.
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