28.01.2009 18:00 (Kommentare: 0)
Die GEW hat sich in der Vergangenheit mehrfach für die Stärkung der pädagogischen Selbstständigkeit der einzelnen Schulen ausgesprochen.
"Aber die wesentliche Voraussetzung für pädagogische Selbstständigkeit ist die Entwicklung einer demokratischen Schulkultur, in der alle Beteiligten über die Entwicklungsschritte real mitbestimmen" sagt die GEW-Landesvorsitzende Annett Lindner. Weitere wesentliche Voraussetzungen sind ausgebaute Unterstützungssysteme, die die Schulen auf ihrem Weg zu mehr pädagogischer Selbstständigkeit beraten und begleiten sowie ein gesicherter materieller Rahmen, insbesondere im Hinblick auf die ausreichende Versorgung mit qualifiziertem Personal.
Annett Lindner zieht das Fazit: "Die heute im Landtag beratene Schulgesetznovelle schafft diese Voraussetzungen nicht. Durch die neuen Vorgaben der Schulgesetznovelle werden Schulen noch mehr gegängelt, als dass ihnen Freiräume für die pädagogische Entwicklung geschaffen werden."
Das betrifft zum einen die Vielfalt der Ermächtigungsverordnungen, die sich das Bildungsministerium vorbehält, z. B. hinsichtlich der schulinternen Lehrpläne und Stundentafeln, zum anderen die strikte Einführung der Kopfnoten für die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens, die Einführung von individuellen Förderplänen in allen Schularten sowie die nunmehr minutiös gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben für die Schulleiter.
Zudem wird mit den in § 69 getroffenen undurchsichtigen und unvollständigen Festlegungen zur schülerbezogenen Stundenzuweisung ein Verfahren mit unabsehbaren Folgen für die Unterrichtsversorgung beschlossen.
"Die von uns geforderte Änderung des § 42 zum Berufsschulanspruch von Umschülern und Schülern in der Zweitausbildung" so Lindner weiter "wurde in allen Gesprächen von den Landtagsabgeordneten zwar befürwortet, letztlich ist sie aber nicht erfolgt."
MVregio Landesdienst red/mv
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