05.02.2009 00:00 (Kommentare: 0)
Sehr geehrte Familie Calé,
Sie hatten sich im November an der Protestaktion gegen die geplante Schulgesetzesänderung beteiligt. Wir möchten Sie nunmehr in einem zweiten Schreiben über die Änderungen informieren, die wir im laufenden Verfahren über den Bildungsausschuss eingebracht und beschlossen haben. Das Schulgesetz wurde in zweiter Lesung am 28. Januar 2009 im Landtag beraten und verabschiedet.
Bei der schülerbezogenen Mittelzuweisung konnten im Vergleich zum November weit reichende Veränderungen erzielt werden. Das Modell wurde anhand der Zahlen vom Schuljahr 2007/2008 erneut berechnet. Wir haben Korrekturen beim Zusatzbedarf und bei der Berechnungsgrundlage erreicht. Für die Schulen in freier Trägerschaft heißt das konkret:
1. Im Schulgesetz wurde ein verbindlicher Katalog von neun Kriterien für die Zuweisung der unterrichtsbezogenen Personalkosten je Schülerin und Schüler festgeschrieben. Damit erhalten die allgemein bildenden Schulen in freier Trägerschaft exakt 85 % dieser Kosten, die für unterrichtsbezogene Personalkosten an öffentlichen Schulen zur Verfügung gestellt werden. Bei den beruflichen Schulen sind es 50 bis 80 % ( 69 Nr. 11 und § 128 Abs. 2 Nr. 1).
2. Die Personalausgabenzuschüsse bemessen sich nach den jeweiligen tatsächlichen Personalausgaben des Landes an Schulen in öffentlicher Trägerschaft und sind konkret aufgeführt. Sie umfassen Personalausgaben für die schülerbezogene Grundausstattung und den sonderpädagogischen Förderbedarf sowie für besondere pädagogische Angebote. Für Förderschulen und für entsprechend diagnostizierte Schülerinnen und Schüler sowie für die Förderbedarfe Gemeinsamer Unterricht (CU), Lese und Rechtschreibschwäche/Dyskalkulie und Einzelunterricht bei Verhaltensstörungen werden die Zuschüsse zu 100 % zugewiesen. Zusatzbedarfe für die besonderen pädagogischen Angebote ,, Hochbegabtenförderung, Ganztagsschulen des Sekundarbereiches I [und] Sport und Musikgymnasien" werden mit dem Finanzhilfesatz der jeweiligen Schulart bezuschusst ( 128 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2).
3. Im gegenseitigen Einvernehmen kann die Finanzzuweisung ganz oder teilweise durch die Zuweisung von Lehrerinnen und Lehrern ersetzt werden ( 127 Abs. 2).
4. Die Berechnungsgrundlage ist das vergangene Haushaltsjahr und die Auszahlung der Mittel wurde zum Schuljahr vorgezogen ( 128 Abs. 3).
5. Erstmals haben wir einen Dienstleistungsanspruch für Weiterbildung und Qualitätsentwicklung für Schulen in freier Trägerschaft gegenüber dem Institut für Qualitätssicherung gesetzlich festgeschrieben ( 99 Abs. 1).
6. Die demokratischen Mitbestimmungsrechte wurden gestärkt ( 117).
Mit diesen Veränderungen haben wir wesentliche Forderungen des Verbandes deutscher Privatschulen (VDP) Nord umgesetzt. Die Transparenz der Finanzhilfe, die Verkürzung des Berechnungszeitraumes sowie die Zuweisung der Mittel zum Schuljahr auf der Grundlage der amtlichen Schulstatistik des aktuellen Schuljahres garantieren eine verbesserte Planungssicherheit für Ihre Schule. Darüber hinaus wollen wir die pädagogischen Konzepte der verschiedenen Schulen in freier Trägerschaft stärken.
Selbstverständlich ist uns bewusst, dass wir mit diesen Änderungen nicht alle Ihre Wünsche berücksichtigen konnten. Schulen in freier Trägerschaft sind für uns ein willkommenes und unentbehrliches Angebot in unserer Schullandschaft. Ihre Forderungen haben wir daher auch sehr ernst genommen. Unter den gegebenen Umständen ist es jedoch nicht möglich, die Schulen in freier Trägerschaft zu 100 % mit den öffentlichen Schulen finanziell gleichzustellen. Wesentlich durch die demografische Entwicklung und die Flächensituation unseres Landes bedingt, unterliegen die öffentlichen Schulen den Bedingungen der Schulentwicklungsplanung und des Lehrerpersonalkonzepts. Außerdem gelten für sie Schülermindestzahlen bei Eingangsklassen. Damit haben unsere öffentlichen Schulen andere Belastungen zu tragen als die Schulen in freier Trägerschaft. Eine 100%ige Förderung würde letztere deshalb erheblich besserstellen.
Mit diesem Sachstand wünschen wir Ihnen Erfolg bei der Umsetzung des neuen Schulgesetzes an Ihrer Schule. Als Anlage fügen wir die entsprechenden neuen Paragrafen bei.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Norbert Nieszery (Fraktionsvorsitzender)
Mathias Brodkorb (Bildungspolitischer Sprecher)
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