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Elterninitiative MV-Bildung ist Zukunft | Bessere Bildungschancen für unsere Kinder



Seife und Bildung wirken nicht so prompt wie ein Massaker, auf lange Sicht aber viel verheerender.
Mark Twain (1835 - 1910)

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Postkartenreaktion 6: Dr. Norbert Nieszery, Mathias Brodkorb (SPD)

19.12.2008 13:17 (Kommentare: 1)

Sehr geehrte Familie Kleemann,

Sie haben sich kürzlich mit kritischen Hinweisen zur geplanten Schulgesetzänderung an uns gewendet, wofür wir Ihnen danken. Wir möchten zunächst einige grundlegende Anmerkungen vorausschicken:

1. Im Zentrum des Schulgesetzentwurfes steht die Einführung der Selbstständigen Schule. Jede Schule  ob in öffentlicher oder freier Trägerschaft  soll ein Maximum an Handlungsspielraum erhalten. Wir erhoffen uns hiervon eine Stärkung der pädagogischen Arbeit, da vor Ort individuelle Regelungen abgestimmt auf individuelle Problemlagen getroffen werden können.

2. Zum Konzept der Selbstständigen Schule gehört im derzeitigen Schulgesetzentwurf auch, dass die Eltern künftig nach der Grundschule nicht mehr die örtlich zuständige Schule im Rahmen der weiterführenden Schularten wählen müssen. Sie können selbst entscheiden, welche Schule ihr Kind besuchen soll. Die Einführung der Wahlfreiheit wurde auch von der Expertenkommission beim Bildungsminister gefordert. Sie könnte dazu beitragen, kreisübergreifende Beschulung zu ermöglichen und so Fahrwege für viele Kinder und Jugendliche zu verringern.

3. Mit dem neuen Schulgesetz ist außerdem geplant, wie in anderen Bundesländern auch, die bisherige Personalfinanzierung anhand von Klassenteilern umzustellen auf eine schülerbezogene Mittelzuweisung. Die klassenbezogene Finanzierung hat in der Vergangenheit zu einer ungerechten Verteilung der Ressourcen geführt. Bisher erhalten Klassen mit z. B. 18 Schülern ebenso viele Lehrerstunden wie Klassen mit 28 Schülern, obwohl der Unterricht in größeren Klassen viel aufwendiger ist. Unser Ziel ist es, die optimale pädagogische und erzieherische Leistung für jedes Kind zu gewährleisten und danach die öffentlichen Gelder zu verteilen. Diese Systemumstellung erfolgt dabei im Grundsatz haushaltsneutral. Dieselbe Summe an Geld wird also gerechter verteilt.

Durch die Umstellung von der klassenbezogenen auf eine schülerbezogene Mittelzuweisung bringt jede Schülerin und jeder Schüler, unabhängig davon, ob er oder sie in einer staatlichen oder in einer Schule in freier Trägerschaft beschult wird, ein bestimmtes Finanzpaket in die Schule mit. Dieses Paket enthält Grundbeträge, aber auch individuelle Komponenten. Das führt bei alien Schulen zu Veränderungen, unabhängig davon, ob es sich um staatliche Schulen oder Schulen in freier Trägerschaft handelt. Schulen mit kleinen Klassen werden nach dem neuen System weniger Finanzzuweisungen erhalten, Schulen mit großen Klassen hingegen mehr.

Im Rahmen der Umstellung auf eine schülerbezogene Mittelzuweisung soll der Regelerstattungssatz für Schulen in freier Trägerschaft auf einheitlich 85 % angehoben werden. Derzeit liegt die Spanne bei 60 bis 85 %. Mecklenburg-Vorpommern positioniert sich damit im bundesweiten Vergleich im Mittelfeld: Berlin erreicht bspw. einen Kostenerstattungsgrad von 93 %, Bayern und Hessen von 75 % der Personalkosten.

Am 13. November hat im Bildungsausschuss des Landtages eine öffentliche Anhörung zum Schulgesetzentwurf stattgefunden, die im Grundsatz eine breite Zustimmung zur Selbstständigen Schule und zur schülerbezogenen Mittelzuweisung ergab Kritik wurde allerdings an den fehlenden Zahlen bzw. dem mangelhaften Datenmaterial geäußert, weshalb zum jetzigen Zeitpunkt keine verlässlichen Aussagen darüber getroffen werden können, wie sich die schülerbezogene Mittelzuweisung auf die Entwicklung der einzelnen Schularten und Schulen auswirken wird. Diese Bedenken teilen wir und nehmen sie ernst. Das Bildungsministerium prüft das Modell der schülerbezogenen Mittelzuweisung derzeit anhand der aktuellen Zahlen von 2008/2009 und wird es weiterentwickeln. Darin eingeschlossen sind die Berechnungen für die Schulen in freier Trägerschaft. Aufgrund dieser Situation haben die Koalitionsfraktionen nunmehr Folgendes vereinbart:

1. Das Schulgesetz soll im Januar 2009 im Landtag verabschiedet und gestaffelt in Kraft gesetzt werden.

2. Die schülerbezogene Mittelzuweisung soll zum Schuljahr 2009/2010 und die freie Schulwahl zum Schuljahr 2010/2011 eingeführt werden.

3. Die Landesregierung hat den Auftrag, dem Bildungsausschuss noch vor der Verabschiedung des Gesetzes die endgültigen Zahlen für die schülerbezogene Mittelzuweisung vorzulegen.

4. Im Schulgesetz sind Kriterien für die schülerbezogene Mittelzuweisung festzulegen, die Rechtssicherheit und Transparenz schaffen. Der Grundsatz der sozialraumorientierten Zuweisung ist unbedingt aufzunehmen.

5. Die Einführung der freien Schulwahl soll vorerst zeitlich auf drei Jahre befristet werden und nach zwei Jahren hinsichtlich der Auswirkungen auf die Schülerbeförderung und den ÖPNV, die Schulentwicklungsplanung und die Entwicklung der Schülerströme vor allem unter sozialen Gesichtspunkten evaluiert werden.

Das ist der aktuelle Stand der SPDFraktion zu den Beratungen zum Schulgesetzentwurf. Wir hoffen, dass wir Ihre Ängste und Sorgen mit diesen Informationen mildern konnten. Für konstruktive Diskussionen stehen wir gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Norbert Nieszery  (Fraktionsvorsitzender)
Mathias Brodkorb (Bildungspolitischer Sprecher)

 

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Kommentar von Fassbinder, Frauke | 20.01.2009

Das wortgleiche Schreiben hat der Elternrat der Nexö-GS Greifswald auf sein Schreiben an Ministerpräsident Sellering (siehe diese webside) erhalten. Es nimmt keinerlei Bezug auf unsere Fragen die Auswirkungen der Gesetzesnovelle auf unsere Schule betreffend. Wir haben Herrn Nieszery und Herrn Brodkorb daraufhin in einem Antwortschreiben aufgefordert, konkret auf unsere Fragen einzugehen statt uns ein Standardantwortschreiben auf die Postkartenaktion zu schicken. Bislang haben wir noch keine Reaktion.
Frauke Fassbinder (Mitglied Schulelternrat Nexö-GS Greifswald)