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Elterninitiative MV-Bildung ist Zukunft | Bessere Bildungschancen für unsere Kinder



Seife und Bildung wirken nicht so prompt wie ein Massaker, auf lange Sicht aber viel verheerender.
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Antwort von Herrn Brodkrob und Herrn Nieszery (an Nils Kleemann)

06.02.2009 17:33 (Kommentare: 0)

Sehr geehrter Herr Kleemann,

wir danken Ihnen für Ihr Schreiben vom Dezember 2008. Der Gesetzentwurf ist nunmehr mit erheblichen Änderungen seitens der Koalitionsfraktionen am 28. Januar 2009 in zweiter Lesung im Landtag verabschiedet worden. Das gesamte Verfahren hat uns sehr in Anspruch genommen, sodass wir erst jetzt dazu kommen, die Flut der Post zu beantworten.

Sie haben sich sehr detailliert zu den Berechnungen bezüglich der schülerbezogenen Mittelzuweisung geäußert. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir in unserer Information für besorgte Eltern auf eine technische Darstellung der Unterrichtsversorgung verzichtet und uns auf die Schilderung der entsprechenden Grundsätze konzentriert haben. Ihre sonstigen Hinweise werden in unsere Arbeit einfließen.

Wir geben Ihnen vollkommen Recht, wenn Sie sagen, dass die Qualität von Schule keine Frage der Trägerschaft ist. Mit der Einführung der Selbstständigen Schule erwarten wir, dass auch öffentliche Schulen sich auf den Weg machen, wie es erfolgreiche private Schulen schon lange getan haben. Im Modellprojekt "Mehr Selbstständigkeit von Schulen" haben auch diese Schulen bewiesen, dass sie engagiert, motiviert und innovativ arbeiten können.

Im neuen Schulgesetz wurden die Finanzierungsgrundlagen konkret und nachvollziehbar festgeschrieben. Nachfolgend möchten wir Sie über diese Änderungen informieren:

1. Es wurde ein verbindlicher Katalog von neun Kriterien für die Zuweisung der unterrichtsbezogenen Personalkosten je Schülerin und Schüler festgeschrieben. Damit erhalten die allgemein bildenden Schulen in freier Trägerschaft exakt 85 % dieser Kosten, die für unterrichtsbezogene Personalkosten an öffentlichen Schulen zur Verfügung gestellt werden. Bei den beruflichen Schulen sind es 50 bis 80 % ( 69 Nr. 11 und § 128 Abs. 2 Nr. 1).

2. Die Personalausgabenzuschüsse bemessen sich nach den jeweiligen tatsächlichen Personalausgaben des Landes an Schulen in öffentlicher Trägerschaft und sind konkret aufgeführt. Sie umfassen Personalausgaben für die schülerbezogene Grundausstattung und den sonderpädagogischen Förderbedarf sowie für besondere pädagogische Angebote. Für Förderschulen und für entsprechend diagnostizierte Schülerinnen und Schüler sowie für die Förderbedarfe "Gemeinsamer Unterricht (GU), Lese und Rechtschreibschwäche/Dyskalkulie und Einzelunterricht bei Verhaltensstörungen" werden die Zuschüsse zu 100 % zugewiesen. Zusatzbedarfe für die besonderen pädagogischen Angebote "Hochbegabtenförderung, Ganztagsschulen des Sekundarbereiches I [und] Sportund Musikgymnasien" werden mit dem Finanzhilfesatz der jeweiligen Schulart bezuschusst ( 128 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2).

3. Im gegenseitigen Einvernehmen kann die Finanzzuweisung ganz oder teilweise durch die Zuweisung von Lehrerinnen und Lehrern ersetzt werden ( 127 Abs. 2).

4. Die Berechnungsgrundlage ist das vergangene Haushaltsjahr und die Auszahlung der Mittel erfolgt zum Schuljahr ( 128 Abs. 3).

5. Es besteht erstmals ein Dienstleistungsanspruch für Weiterbildung und Qualitätsentwicklung für Schulen in freier Trägerschaft ( 99 Abs. 1).

6. Die demokratischen Mitbestimmungsrechte wurden gestärkt ( 117).

Mit diesen Änderungen haben wir u. a. wesentliche Forderungen des Verbandes deutscher Privatschulen (VDP) Nord umgesetzt. Die Transparenz der Finanzhilfe, die Verkürzung des Berechnungszeitraumes sowie die Zuweisung der Mittel zum Schuljahr garantieren eine verbesserte Planungssicherheit für die Schulen in freier Trägerschaft.

Selbstverständlich ist uns bewusst, dass wir mit diesen Änderungen nicht alle Wünsche der Schulen in freier Trägerschaft berücksichtigen konnten. Diese Schulen sind für uns ein willkommenes und unentbehrliches Angebot im Land. Unter den gegebenen Umständen ist es jedoch nicht möglich, die Schulen in freier Trägerschaft zu 100 % mit den öffentlichen Schulen finanziell gleichzustellen. Wesentlich durch die demografische Entwicklung und die Flächensituation unseres Landes bedingt, unterliegen die öffentlichen Schulen den Bedingungen der Schulentwicklungsplanung und des Lehrerpersonalkonzepts. Außerdem gelten für sie Schülermindestzahlen bei Eingangsklassen. Damit haben unsere öffentlichen Schulen andere Belastungen zu tragen als die Schulen in freier Trägerschaft. Eine 100%ige Förderung würde letztere deshalb erheblich besserstellen.

Zur schülerbezogenen Mittelzuweisung möchten wir noch anmerken, dass die Berechnungsgrundlage vom November 2008 so nicht mehr zur Diskussion steht.
Das Ministerium hat Korrekturen am Modell vorgenommen und zum Jahresende mit den Daten des Schuljahres 2007/08 noch mal neu gerechnet, um höhere Sicherheit zu erlangen.

Das Land stellt bis 2013 56,8 Mio. € zusätzlich für die Selbstständige Schule zur Verfügung. Davon gehen 11,4 Mio. € in die Lehrerfortbildung, 49,9 Mio. € in die Ausstattung der Schulen und 2,5 Mio. € in die Verbesserung der Lesekompetenz.

Wir setzen mit dem neuen Schulgesetz vor allem auf Qualitätsentwicklung durch Schulprogrammarbeit und individuelle Förderung sowie fachliche Begleitung und interne und externe Evaluation. Dazu wurde ein Institut für Qualitätsentwicklung gegründet (ehemaliges L.l.S.A.). Die Schulen in freier Trägerschaft können diese Leistungen durch ihren Dienstleistungsanspruch künftig nutzen.

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg und alles Gute. Als Anlage fügen wir die entsprechenden neuen Paragrafen bei.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Norbert Nieszery  Fraktionsvorsitzender
Mathias Brodkorb  Bildungspolitischer Sprecher


Anlage (nicht anhängig)

 

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