03.01.2009 17:33 (Kommentare: 0)
Sehr geehrter Herr M. Brodkorb, sehr geehrter Herr Dr. N. Nieszery,
mein Vater erhielt von Ihnen Antwort auf seine Postkarte, wofür wir uns bedanken. Mit der Postkartenaktion ist der Wunsch verbunden, eine differenzierte Auseinandersetzung über den Bildungsstandort M-V zu führen. Den derzeitigen Bildungsminister hat die CDU gestellt. Allerdings ist die SPD die einzige Partei in unserem Bundesland, die Regierungsverantwortung im den von mir hier zitierten Zeiträumen hatte.
Eine meiner Töchter geht in eine Schule in freier Trägerschaft. Mein zweites Kind besucht eine kommunale Schule. Daher möchte ich auf Ihren Brief vom 15. Dezember 2008 an meinen Vater gern antworten.
Teil I: Zu - Systemumstellung und Haushaltsneutralität!
Die Einführung der selbstständigen Schule ist lange überfällig. Eine schülerbezogene Zuweisung macht in diesem Zusammenhang Sinn. Allerdings ist die Berechnung von Kostensätzen hier der strittige Punkt und führt auch zu Missverständnissen. In Ihrem Brief beschreiben Sie die derzeit ungerechte Verteilung, da derzeit 18 Schüler ebenso viele Lehrerstunden erhalten, wie 28 Schüler! Hierzu folgende Anmerkung: siehe z.B. UntVerVO M-V 2007/2008
Missverständnis I: Klassen mit 18 Schülern erhalten bei der klassenbezogenen Zuweisung derzeit z.B. in der Klasse 5 (schulartunabhängige Orientierungsstufe) 34 Stunden. Schulen mit durchschnittlich 24 Schülern (also auch mit 28 Schülern) erhalten nach der derzeitigen Regelung 39 Stunden pro Klasse. Diese Berechnung könnte auch in anderen Klassenstufen vorgenommen werden. Allerdings wird nach dem neuen System (schülerbezogene Zuweisung) eine staatliche Klasse mit 20 Schülern unterversorgt. In sinnvollen Schüler-gruppengrößen kann die Unterrichttafel nicht mehr abgedeckt werden. Dies führt zu Qualitätsverlust und bewirkt weitere Schließungen staatlicher Schulen.
Ob die klassenbezogene Zuweisung ungerechter ist, wird aus der Sicht der betroffenen staatlichen Schulen zu klären sein.
Missverständnis II:
Schulen in freier Trägerschaft bekommen derzeit schülerbezogene Zuweisungen. Die bis zu 85% Finanzhilfe wird als Schülerkostensatz in einem durch Politik und Verwaltung festgelegten Verfahren berechnet. Grundlage ist eine entsprechend vergleichbare öffentliche (staatlichen) Schule. (Breitbandrefinanzierungsmodell).
Für das „Projekt“ Selbstständige Schule – Schülerbezogene Stundenzuweisung soll nun das gerade erst gültige Schulgesetz von 2006 wieder geändert werden. Im Bruttokostenmodell soll nun der Durchschnitt aller Schüler einer Schulart als Berechnungsmodell genutzt werden. 85% des Kostensatzes soll dann ein Schüler einer Schule in freier Trägerschaft erhalten.
Die Abweichungen zeigen, dass es hier Klärungsbedarf gibt. Auch derzeit gibt es strittige Punkte in Bezug auf 85% von 100%. In einigen Fällen klären hier Verwaltungs-; bzw. Oberverwaltungsgerichte / siehe Urteil 2 L 230/06 (4 A 961/04 VG HGW)!
Von der Politik erwarte ich Vorgaben für Schülerkostensätze, welche gute Rahmenbedingungen für moderne Schulen bieten. In der Zukunft können nicht Gerichtsentscheidungen über die Höhe der Zuweisungen entscheiden.
Politisch wird es bei der Begründung des Ministeriums vor dem OVG Greifswald:
Entscheidung des OVG Greifswald/ Siehe : Urteil 2 L 230/06 (4 A 961/04 VG HGW)!
Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes im Jahr 2006 hat das Bildungsministerium Berufung eingelegt. Das OVG hat einen Vergleich, bzw. die Moderation des Rechtstreits zwischen dem Bildungsministerium und der Aktion Sonnenschein MV e.V. vorgeschlagen. Die Aktion Sonnenschein MV e.V., Träger der Montessori-Schule hat zugestimmt, das Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur in MV hat die Angebote des Oberverwaltungsgerichtes abgelehnt und wie folgt vor dem OVG argumentiert:
„Zwar würde an staatlichen Grundschulen auf der Grundlage von § 39 Abs. 4 SchulG M-V zur Umsetzung reformpädagogischer Erziehungs- und Unterrichtsformen jahrgangsübergreifende Klassen gebildet. Die Bildung dieser Klassen hätte jedoch nie zu einer Zuweisung der erhöhten Lehrerstunden für kombinierte Klassen nach Anlage zur Unterrichtsversorgungsverordnung geführt.“
KLARTEXT: WIR (BM) GENEHMIGEN UND VERLANGEN VON STAATLICHEN SCHULEN REFORMPÄDAGOGISCHE KONZEPE, ABER BEZAHLEN SIE NICHT!
Folge: Deshalb bezahlt das Ministerium auch der Montessori-Schule diese Leistung nicht (obwohl dies auf der Grundlage der Genehmigung, des Schulgesetzes, der Erlasse und Zahlen des Ministeriums zu erfolgen hat).
Das Oberverwaltungsgericht hat im Urteil 2 L 230/06 (4 A 961/04 VG HGW) wie folgt begründet:
„Wird in einer Ersatzschule jahrgangsübergreifend unterrichtet, ist bei der Berechnung der zu gewährten Finanzhilfe von einer vergleichbaren öffentlichen Schule ebenfalls von jahrgangsübergreifenden Klassen auszugehen.“
KLARTEXT: DIESE LEISTUNGEN SIND EINER STAATLICHEN SCHULE - DIE EINE SOLCHE GENEHMIGUNG ERHALTEN HAT - ZU ZAHLEN!
Folge: (Berechnung auf der Grundlage der UntVerVO MV; PschVO MV; SchulG durch den Träger der Schule gelten!)
AUS DER ARGUMENTATION SCHLIEßE ICH:
Das zuständige Fachministerium, welches für die bestmögliche Ausstattung von Schulen und deren Beratung verantwortlich ist, wird „seinen“ staatlichen Schulen keine, auf den eigenen Zahlen und gesetzlichen Grundlagen beruhende, gut ausgestattete Schulfinanzierung zulassen.
Die Politik verteidigt die ungesetzliche Einsparpolitik. Statt die staatlichen Schulen mit den ihnen zustehenden Bedingungen auszustatten, sprechen Sie von Kostenneutralität bei der Umsetzung der Systemumstellung. Diese Neutralität spart bei den Schulen in freier Trägerschaft, welche übrigens Schüler aus Mecklenburg-Vorpommern unterrichten, 6 000 000 € ein. Stehen nicht aber den Schulen in staatlicher Trägerschaft mehr Ressourcen zu?! An dieser Stelle erwarte ich von den Regierungsparteien klare Positionen.
Im nächsten Teil möchte ich Bezug auf die von Ihnen angesprochene Kostenneutralität bei der Systemumstellung nehmen.„Diese Systemumstellung erfolgt dabei im Grundsatz haushaltsneutral! Dieselbe Summe an Geld wird also gerechter verteilt.“
Zu dieser Aussage möchte ich folgende Fragen stellen und Anmerkung einfügen:
Frage 1: Kann die Verbesserung der Qualität kostenneutral erfolgen, bzw. steht den Schülern nicht tatsächlich mehr Geld zu?
Frage 2: Sind nicht die Bedingungen seit 1999 abgesenkt worden? Heute werden diese Bedingungen als kostenneutral für zukunftsfähige Rahmenbedingungen hingestellt!
Ein Beispiel:
Die Ergänzung einer neuen Tabelle der UntVerVO MV 2000/2001 (Seite 6) hatte an staatlichen Schulen zur Folge: Eine Kommune mit Mehrfachstandort mit zwei dreizügigen Grundschulen im Jahre 1999 (Klassen mit 19 Schülern) musste per Verordnung dann Klassen mit 28/29 Schülern bilden! Circa 80 Lehrerstunden weniger bedeutete dies für diesen einen Schulstandort (Rechnung kann ich vorlegen!)! Mir ist nicht bekannt, wie viele Mehrfach- standorte es in Mecklenburg-Vorpommern gibt. Auch andere Schulformen haben in der Folge diese Vorschrift erhalten.
Die Einsparungen in kommunalen Schulen waren in der Folge erheblich!
Frage 3: Wird vom jetzigen Haushalt pro Schülerkostensatz kostenneutral gerechnet?
siehe - Arbeitspapier des Ministeriums – Titel: Auf dem Weg zur Selbstständigen Schule in M-V „Stärkung der Eigenverantwortung der Einzelschule – Schaffung von Freiräumen – Schülerbezogene Stundenzuweisung“; vom 20. November 2007
Ein Beispiel:
1. Staatliche zweizügige Grundschule I / durchschnittliche Klassengröße 23 Schüler
Klassenbezogenes Modell/altes Modell = 238 Lehrerstunden
Schülerbezogene Zuweisung/neues Modell = 242 Lehrerstunden
plus 4 Stunden für die Schaffung von Freiräumen = für 46 Schüler gibt es eine Stunde mehr, bedeutet; mit drei, statt mit zwei Lehrern in der Woche eine Stunde individuelle Förderung!
2. Staatliche zweizügige Grundschule II / durchschnittliche Klassengröße 17 Schüler
Klassenbezogenes Modell/altes Modell = 216 Stunden
Schülerbezogenes Modell/neues Modell = 194 Stunden
minus 22 Stunden, Freiraum bedeutet, diese Schule kann ihren regulär nach Stundentafel zu erteilenden Unterricht nur abdecken, wenn sie in einem Teil der Stunden mit 34 Schülern und einem Lehrer arbeitet! Argument des Ministeriums: „Schulen bekommen Freiräume und sollten mit kreativen Ideen nach Lösungen Suchen!“
Folge: Ministerium spart bei zwei (staatlichen) Schulen = 18 Lehrerstunden! Kostenneutral???
Frage 4: Wo bleiben eigentlich die Gelder, die den Schulträgern freien Schulen für den Aufbau ihrer Schulen (drei Jahre + je ein halbes Jahr für einen neue Klasse / siehe Finanzhilfeverfahren) nicht gezahlt werden!
Hier trägt das Land gar keine Personalkosten für Schüler in M-V? Beim Aufbau einer zweizügigen Gesamtschule in freier Trägerschaft werden Schülerkostensätze/Landesmittel (für mich umstrittene Verfahren) für Kinder aus diesem Bundesland in Höhe von circa 1 000 000 € völlig eingespart (Rechnung kann vorgelegt werden). Diese Gelder kommen den anderen Schulen (wäre ja auch fragwürdig) zu? Oder sind die Gelder aus dem System Schule ausgeplant (wie auch die 6 000 000 € pro Jahr durch Neuregelung der Finanzhilfe? Die Summe wäre interessant, da sich nicht nur eine freie Schule im Land im Aufbau befindet!
Frage 5: Zum neuen Schuljahr besuchten 8850 Schüler weniger die allgemeinbildenden Schulen im Land! Kostenneutral wäre die Umlegung der Mittel auf die übrigen 129572 Schüler. Ist dies geschehen?
Nach Steinbeis Gutachten gehe ich hier von einem Schülerkostensatz allgemeinbildender Schulen (Schullasten und Personalkosten) von durchschnittlich 5530 € aus (Förderschüler wäre 11233 € im Durchschnitt).
5530 € x 8850 € = 48 940 500 €
48 940 500 € : 129 572 Schüler = 378 €
Pro Schüler wird jetzt 378 € mehr im Land ausgegeben?? Kostenneutral!!!
Frage 6: Werden ESF-Mittel für zusätzliche Aufgaben genutzt?
Derzeit werden aus dem Europäischen Sozialfond zusätzliche Mittel in staatlichen Schulen investiert und Lehrerstunden bezahlt (13 Stunden pro staatliche Schule). Am 18.3.2008 hat der Verband Deutscher Privatschulen den Umgang der Mittel beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V angefragt. Herr Schneider www.vdpnord.de hat Herrn Michallik auf seine Ausführungen am 28.4.2008 geantwortet. Meine beiden Töchter sind Bürger der Europäisch Union. Wenn bei der Vergabe von Mitteln der EU nach der Wahl nach Schulträgerschaften unterschieden wird, wäre diese Vorgehensweise für mich zu hinterfragen.
Frage 7: Bitte erklären Sie den von Ihnen aufgeführten Grundsatz der Haushaltsneutralität?
Teil II: Bildungspolitik der SPD?
Die SPD hat einen großen Schnitt mit der „Ganztagsschule“ gewagt. Ein Modell, welches heute gesellschaftlich hohe Akzeptanz und in der Struktur viel innovatives Potenzial hat.
Leider versäumt die SPD derzeit hier ihr Profil zu stärken. Systemische Rahmenbedingungen, Schulentwicklungsprozesse und die Lehrerausbildung stehen nicht im Zusammenhang mit der neuen Lehrerrolle und den Formen der Binnendifferenzierung, die für gemeinsame Lernprozesse der Schüler erforderlich sind. Nur eine Partei in unserm Bundesland hat derzeit das Potenzial erkannt, welches Mecklenburg-Vorpommern hat, wenn unabhängig von der Trägerschaft die Zusammenarbeit von Schulen und Schulträgern gestärkt wird. Die Herausforderung der Zukunft wird die Heterogenität der Schüler sein. Integrative Modelle sind eine Chance für unser Land. Ein Mitglied der Expertenkommission hat gefordert, keinen Einzelpunkt aus dem Papier herauszunehmen. Nachdem Experten eine Arbeits- grundlage entworfen haben, ist für mich in einem demokratischen Land eine ernsthafte Diskussion der nächste Schritt. Hierbei geht es bei so einem sensiblen Thema, wie der Bildung, nicht nur um Mehrheiten, sondern um Transparenz der Entscheidungen und die fachliche Begleitung von Prozessen. Die SPD steht für Chancengleichheit durch gemeinsames Lernen, auch über die Orientierungsstufe hinaus. Die positiven Argumente müssen aber inhaltlich untersetzt werden. Umstellung von Systemen beginnen mit den handelnden Personen. Werden also zukünftige Lehrkräften für den Sekundarschulbereich in der Aus- und Fortbildung praxisnah vorbereitet, um folgende Kompetenzen zu erwerben:
Ohne ein Gesamtkonzept wäre eine Verlängerung der gemeinsamen Lernzeit von Schülern ein Desaster. Nach den Standards von Blick über den Zaun (siehe www.blickueberdenzaun.de ; siehe Anlage) hat sich die Montessori-Schule Greifswald von Experten evaluieren lassen. Herr Brodkorb hatte die Gelegenheit, die Werksattschule in Rostock kennen zu lernen. Auch diese Schule gehört zum bundesweiten Schulverbund „Blick über den Zaun“!
Übrigens sind gerade viele evangelische Schulen beispielhafte Gesamtschulen, mit wirklicher Binnendifferenzierung. Wird deren Qualität durch die Systemumstellung gefährdet sein? Die integrierten Gesamtschulen in staatlicher Trägerschaft müssen sich bei der individuellen Förderung und Binnendifferenzierung hinterfragen lassen. Die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung sind aber Teil dieser möglichen Evaluation, da sie für die Rahmen- bedingungen stehen. Die Qualität von Schule ist keine Frage der Trägerschaft. Dies erlebe ich persönlich beim Aufbau einer Schulkooperation zwischen zwei staatlichen Schulen und einer Schule in freier Trägerschaft. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit stärkt alle die Partner.
Welche inhaltlichen Schwerpunkte setzt die SPD für ihre schulpolitschen Forderungen?
Welche Konsequenzen haben nach Ansicht der SPD diese Schwerpunkte für die Rahmenbedingung von Schulen?
In Ihrem Brief bekunden Sie den Wunsch nach Maximum an Handlungsspielräumen für pädagogisches Handeln und individuelle Lösungen vor Ort!
Sie erhoffen sich laut Ihres Schreibens die Stärkung der pädagogischen Arbeit durch den Schulgesetzentwurf. Ich werde daher genau prüfen, welche systemischen Rahmen- bedingungen das Gesetz zur Folge hat. Mit den derzeitigen Ausführungen des Ministeriums können nicht einmal Verwaltungsvorschriften der vergangenen Jahre in der notwendigen Qualität und Nachhaltigkeit umgesetzt werden.
Politik und Verwaltung sind maßgeblich für die systemischen Rahmenbedingungen verantwortlich. Die selbstständige Schule ist überfällig. Der Gesetzentwurf darf aber nicht hinter den Forderungen von Rahmenplänen, Erlassen, Verwaltungsvorschriften und Verordnungen stehen.
Beispiel:
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums vom 5. April 2006 – 280D-3211- 05/506 – Die Arbeit der schulartunabhängigen Orientierungsstufe z.B. zu 3.1. Systemische Rahmenbedingungen, die unbedingt erforderlich sind:
zu 3.2. … könnte hier fortgesetzt werden!
Diese Ausführung könnte ich fortsetzen. In diesem Brief möchte ich nur noch auf eine Verwaltungsvorschrift hinweisen, da der neue Gesetzentwurf die „gebundene Ganztagsschule“ vorsieht. Wie sollen die Schulen die Verwaltungsvorschrift „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ als qualitatives Angebot langfristig umsetzen? Die Rahmenbedingungen sind auf die Erfordernisse der Verwaltungsvorschrift vom 15.März 2006 abzustimmen. In anderen Bundesländern hat man beispielsweise die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern mit Finanzierungsmodellen untersetzt.
30 % der Schulen in freier und staatlicher Trägerschaft in M-V sind Ganztagsschulen. Seit drei Jahren gibt es nun ein Schulberichtssystem, welches die Schulstatistik abgelöst hat. In diese „neue Statistik“ müssen die Lehrerstunden zu jedem Schüler und jedem Fach genau zugeordnet werden. Da bisher keine neuen Arbeitszeitmodelle eine Anwesenheitszeit der Lehrer in Ganztagsschulen festlegt, erfolgt dies im üblichen Takt einer Dreiviertelstunde. Ein wesentliches Element der Ganztagsschule ist aber gerade die Rhythmisierung des Tagesablaufes. Als die Schulen dieses Element ernsthaft in ihre Konzepte aufnahmen, kam diese veraltete Form der statistischen Auswertung. Die Blockung von zwei bisherigen Unterrichtstunden ist nur ein Beginn der Rhythmisierung. Wie können innovative Schulprofile einem zeitgemäßen Schulberichtssystem abgestimmt werden?
Frage: Wann verhandeln Gewerkschaften, Politik und Verwaltung zeitgemäße Arbeitszeitmodelle für Lehrkräfte?
Sehr gute Begleitung der Ganztagsschulentwicklung erfolgt durch das Programm www.ganztaegig-lernen.de und vor Ort durch die Serviceagentur www.mv.ganztaegig-lernen.de !
Die staatlichen Schulen müssen auch außerhalb des derzeitigen Personalkonzeptes des Landes M-V Einstellungsmöglichkeiten nutzen können. Die Freiheiten in der Schulversuchsphase (20 Modellschulen) waren durchaus weiter gefasst. Im Sinne der individuellen Regelungen vor Ort wäre hier ein Ausbau des Konzeptes notwendig. Gleichzeitig ist über die Verantwortungsstrukturen ernsthaft nachzudenken.
Wann steht ein zeitgemäßes Lehrerpersonalkonzept zur Diskussion, welches strukturell selbstständige staatliche Schulen unterstützt? Nur wirklich selbstständige staatliche Schulen können chancengerecht mit Schulen in freier Trägerschaft für M-V den Bildungsstandort verbessern.
In Ihrem Brief führen Sie weiterhin aus, dass jeder Schüler ein Finanzpaket unabhängig von der Trägerschaft der Schule mitbringt. Schulen in freier Trägerschaft erhalten aber nur 85% des Betrages, der derzeit nicht nachvollziehbar ist und nicht auf den gleichen Berechnungsgrundlagen erfolgt, wie sie die schülerbezogene Zuweisung für staatliche Schulen vorsieht. Die von Ihnen beschriebene einheitliche Anhebung auf 85 % ist keine Anhebung. Tatsächlich erhalten die freien allgemeinbildenden Schulen derzeit von den 60 % bis 85 % in der Regel 85 %! Hierzu müssen sie Kriterien der Privatschulordnung erfüllen. Die positive Bewertung oder Ablehnung von Kriterien durch das Ministerium in den vergangenen Finanzbescheiden war für mich nicht in jedem Punkt nachvollziehbar. Der Umgang mit diesen Kriterien wurde zu Beginn des Jahres 2008 hinterfragt. Herr Minister Tesch hat auf eine Anfrage der FDP geantwortet. Im neuen Entwurf dienen diese Kriterien nicht mehr als Grundlage für eine Absenkung bis auf 60%!
In Deutschland führen Sie Bundesländer auf, die zwischen 75 % bis 93 % Personalkosten bei freien Schulen fördern. Auch Mecklenburg-Vorpommern hatte vor PISA die Höhe der Finanzhilfe auf 90 % festgelegt. Beim PISA-Sieger Finnland werden übrigens Privatschulen mit 100 % gefördert. Dies ist in Jyväskylä ein Schülerkostensatz von 8021 € für das Jahr 2009. Schülerfahrtkosten und andere finanzielle Aufwendungen der Stadt für ihre Schulen sollen hier nicht Gegenstand sein.
In den Folge ist zu klären, von welchen Kostensätzen in Mecklenburg-Vorpommern auszugehen ist. Dies ist nicht Teil des Gesetzes. Allerdings beruhigen mich die vorgelegten Sätze des Bildungsministeriums nicht. Die Kostenneutralität ist für mich zweifelhaft. Sehr bedenklich ist auch die Änderung der UntVerVO M-V 2008/2009, welche den Haushaltsvorbehalt vorsieht!
Mit großem Interesse werde ich die von Ihnen genannten Vereinbarungen der Koalitionsfraktionen (Punkte 1-5) verfolgen. Insbesondere die Ausführungen zu Punkt 3 und 4 sind von großem Interesse. Ich danke Ihnen im Namen meiner Familie für die Antwort auf die Postkarte. Meinem Brief können Sie entnehmen, dass ein Reihe von Fragen offen sind. Vielleicht klären sich einige Fragen mit der Konkretisierung der Punkte 1 bis 5, die in Ihrem Brief als Vereinbarungen der Koalitionsfraktionen beschrieben wurden. Für eine konstruktive Diskussion stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen Greifswald, den 29.12. 2008
Nils Kleemann
Vater und Schulleiter
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