27.10.2008 21:28 (Kommentare: 0)
1. Die Pläne der Landesregierung zur Kürzung der Ersatzschulförderung sind existenzbedrohend für das Privatschulwesen in Mecklenburg-Vorpommern, das sich mit Blick auf die Schülerzahlen im Mittelfeld der Bundesländer befindet und im Vergleich mit den OECD-Staaten den Anschluss nie gefunden hat. Der Gesetzentwurf der Landesregierung bestraft bürgerliches Engagement und signalisiert den Schülerinnen und Schülern, dass Privatwirtschaft nicht gewollt ist. Eben diese Schüler sollen nach ihrem Schulabschluss aber in die Privatwirtschaft wechseln und am besten selbst Arbeitsplätze schaffen.
2. Der Gesetzentwurf verschärft die Bildungsungerechtigkeit, da eine Kürzung der Ersatzschulförderung höhere Schulbeiträge nach sich zieht und Schulen in freier Trägerschaft, die schon jetzt der Nachfrage an Schulplätzen nicht mehr nachkommen, in Zukunft tatsächlich nur noch von gutverdienenden Eltern gewählt werden können. In dem schmalen Grat zwischen verfassungsrechtlichem Leistungsanspruch und Sonderungsverbot sind es die Eltern und Schüler, die von ihren Grundrechten keinen Gebrauch machen können, obwohl die Landesverwaltung eben diesen Grundrechten verpflichtet ist.
3. Die von der Landesregierung beabsichtigten Qualitätsimpulse für das staatliche Schulwesen durch einen verstärkten Wettbewerb der "selbstständigen Schulen" werden nicht stattfinden, da die Schulen trotz freier Schulwahl ab der 5. Klasse ihre Schülerinnen und Schüler weiterhin faktisch zugewiesen bekommen. Die Möglichkeit der freien Schulwahl haben nur Eltern, die sich entsprechende Mehrkosten z.B. bei der Schülerbeförderung finanziell leisten können. Alle anderen Eltern werden sich auch aus finanziellen Gründen an der örtlich zuständigen Schule anmelden. Setzt die Landesregierung darüber hinaus ihre Kürzungspläne bei der Ersalzschulfinanzierung um, hebelt sie zugleich den Reformmotor für eine inhaltliche, methodische und praxisorientierte Weiterentwicklung des Schulwesens aus. Entsprechende Impulse, die Schulen in freier Trägerschaft an das staatliche Schulwesen geben, werden zurückentwickelt.
4. Während die Entwicklung des freien Schulwesens in den neuen Bundesländern (auch als Folge der demografischen Entwicklung) mittlerweile als "demografisches Zukunftslabor" mit Vorbildwirkung gelobt wird (vgl. z.B. Capital 11/2008), wird die Gesetzesnovelle in Mecklenburg-Vorpommern zu einem Rückgang der Bildungsangebote führen. Damit wird eine Entwicklung konterkariert, die nicht nur pädagogisch sondern auch sozial vorbildlich ist: Wo sich der Staat Bildungsangebote nicht mehr leisten kann, springen private Initiativen mit viel Engagement ein. Das Erfolgsmodell: eine in die örtliche Gemeinschaft, das Vereinsleben und die lokale und regionale Wirtschaft eingebundene Schule in Elternhand. Dass es sich hierbei oft aber nicht nur um kleinzügige Schulen handelt, ist kein Zufall. Die wohnortnahe Grundschule ist Standortfaktor. Schließt die Schule, schließt der Ort. Auch der Umkehrschluss wire gelebt: Mehr Bildungsangebote und deren Vereinbarkeit mit Familie und Beruf heißt, dass junge Familien nicht abwandern, vielleicht sogar neue hinzukommen. Die erklärte Absicht der Landesregierung, diese Zukunftsschulen zu verhindern, schürt die linken und rechten politischen Fronten.
5. Allgemein bildende und berufliche Bildung sind gleichberechtigt. Eine unterschiedliche Bezuschussung dieser Schulen ist nicht gerechtfertigt. Darüber hinaus lehnen die Freien Schulen das Vorhaben der Landesregierung ab, das Angebot an vollzeitschulischen Ausbildungsgängen im Verordnungswege durch eine unterschiedliche Bezuschussung zu steuern. Vollzeitschulische Bildungsgänge werden überproportional oft von jungen Frauen besucht. Ein Rückgang solcher Angebote führt zur Abwanderung. Denn die Ausbildungsinteressierten werden sich nicht für eine betriebliche Ausbildung entscheiden sondern dorthin abwandern, wo sie ihre gewünschte Ausbildung beginnen können.
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